Das Schulsystem in Deutschland untersteht gem. Art. 7 Abs. 1
des Grundgesetz dem Staat. Unbeschadet davon wird das Recht auf Gründung
privater Schulen gewährt (Abs. 4). An die Gründung privater Volksschulen werden
besondere Maßstäbe gelegt (Abs. 5). Vorschulen gibt es nicht (Abs. 6). Schulen
fallen in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, daher ist die konkrete
Ausgestaltung des Schulwesens sehr unterschiedlich.